Unabhängigkeit von Rom

 

Bild: Erzmarschall Philipp
Landgraf Philipp war Vasall des Kaisers und des Erzbischofs von Mainz
 

Seit den Zeiten des heiligen Bonifatius im 8. Jahrhundert nach Christus übten die Vertreter der Mainzer Erzbischöfe die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen aus. Das bedeutete, dass sie auf hessischem Gebiet in Glaubensfragen Gerichtsverhandlungen durchführen durften. Die Strafgelder, die hier verhängt wurden, kamen aber nicht den Gläubigen in Hessen zugute, sondern flossen in die Kassen des Mainzer Erzbistums und von hier aus nach Rom. Dieses Verfahren der katholischen Richter im nun evangelischen Hessen war Landgraf Philipp nicht recht.

Gerichtsbarkeit erstritten

Um diesen Zustand zu beheben, kam Philipp dem Großmütigen ein besonders Ereignis entgegen. Vom sächsischen Ratsherr Otto von Pack erfuhr der Landgraf 1527, dass die wichtigsten Fürsten des katholischen Deutschlands ein geheimes Bündnis gegründet hätten, um den Protestantismus und seine Anhänger zu vernichten. Dem Bündnis sollten unter anderen auch der Bruder des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, und die Erzbischöfe von Mainz und Salzburg angehören. Philipp glaubte Otto von Pack, obwohl seine Berater ihn warnten. Der Landgraf schmiedete einen Plan zur Gegenwehr, rüstete auf und verwies die Mainzer Sendpriester und geistlichen Richter des Landes. Die beschuldigten Fürsten stritten jedoch die Existenz eines solchen Bündnisses ab.

Doch Philipp, der bereits viel Geld in die militärische Ausrüstung gesteckt hatte und nun angriffsbereit an den Grenzen seiner vermeintlichen Feinde stand, nutzte die Gelegenheit um Druck auszuüben. Er zwang den Erzbischof Albrecht von Mainz, künftig auf die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen zu verzichten. Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg mussten Philipp sogar einen Teil seiner Rüstung bezahlen. Für Philipp brachten die so genannten "Packschen Händel" einen großen Vorteil. Die Entwicklung der evangelischen Landeskirche in Hessen konnte jetzt unabhängig von Rom weiter voranschreiten. Die kirchliche Gerichtsbarkeit lag allein in seiner Hand.

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