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Unabhängigkeit von Rom
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Landgraf
Philipp war Vasall des Kaisers und des Erzbischofs von Mainz |
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Seit den Zeiten des heiligen Bonifatius im 8. Jahrhundert nach
Christus übten die Vertreter der Mainzer Erzbischöfe
die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen aus. Das bedeutete,
dass sie auf hessischem Gebiet in Glaubensfragen
Gerichtsverhandlungen durchführen durften. Die Strafgelder, die hier verhängt
wurden, kamen aber nicht den Gläubigen in Hessen zugute,
sondern flossen in die Kassen des Mainzer Erzbistums und von
hier aus nach Rom. Dieses Verfahren der katholischen Richter
im nun evangelischen Hessen war Landgraf Philipp nicht recht.
Gerichtsbarkeit erstritten
Um diesen Zustand zu beheben, kam
Philipp dem Großmütigen ein besonders Ereignis entgegen. Vom
sächsischen
Ratsherr Otto von Pack erfuhr der Landgraf 1527, dass die wichtigsten
Fürsten des katholischen Deutschlands
ein geheimes Bündnis gegründet
hätten, um den
Protestantismus und seine Anhänger zu vernichten. Dem Bündnis
sollten unter anderen auch der Bruder des Kaisers, Erzherzog
Ferdinand, und die Erzbischöfe von Mainz und Salzburg angehören.
Philipp glaubte Otto von Pack, obwohl seine Berater ihn warnten.
Der Landgraf schmiedete einen Plan zur Gegenwehr, rüstete
auf und verwies die Mainzer Sendpriester und geistlichen Richter
des Landes. Die beschuldigten Fürsten stritten jedoch die
Existenz eines solchen Bündnisses ab.
Doch Philipp, der bereits
viel Geld in die militärische
Ausrüstung gesteckt hatte und nun angriffsbereit an den
Grenzen seiner vermeintlichen Feinde stand, nutzte die Gelegenheit
um Druck auszuüben. Er zwang den Erzbischof Albrecht von
Mainz, künftig auf die geistliche
Gerichtsbarkeit in Hessen zu verzichten. Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg
mussten Philipp sogar einen Teil seiner Rüstung bezahlen.
Für Philipp brachten die so genannten "Packschen
Händel" einen großen Vorteil. Die Entwicklung der evangelischen
Landeskirche in Hessen konnte jetzt unabhängig von Rom weiter
voranschreiten. Die kirchliche Gerichtsbarkeit lag allein in
seiner Hand.
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