Modernisierung des Staates

Einführung eines Steuersystems
Moderne Landvermessung
Neue Form des Gerichtswesens
Machtposition ausgebaut

Um sein Land zu einem modernern Staat auszubauen, führte Landgraf Philipp viele Reformen und Neuerungen ein. Sein Ziel war es, sich als Lehnsherr mehr Unabhängigkeit zu verschaffen und auch seinem Land eine größere Eigenständigkeit zu sichern. Dazu waren innenpolitische sowie infrastrukturelle Veränderungen notwendig. Viele Aufgaben wurden zentralisiert und auf den Staat übertragen.

Bild: Die Steuerordnung von 1557
Die Steuerordnung von 1557 bildete über zwei Jahrhunderte die Basis für das Steuerwesen in Hessen.
 

Einführung eines Steuersystems

Eine wichtige Neuerung war die Einführung eines wirkungsvollen Steuersystems. Den Wandel brachten die seit 1532 vom Reichtag wiederholt bewilligten Türkensteuern, mit denen die Abwehr der Türken bezahlt wurde. Aus der außerordentlichen Steuer entwickelte sich im Laufe der Zeit eine regelmäßige Zahlung. Dieses Finanzierungssystem wurde auch bald für Landeszwecke genutzt. Mit den Einnahmen bezahlte der Landgraf unter anderem die Sicherung seines Staates und die Abfindung an die Grafen von Nassau für die Gebiete Darmstadt und St. Goar.

Die auf dem Treysaer Landtag von 1557 beschlossene Steuerordnung bildete bis 1806 die Basis für das neue Steuerwesen in Hessen. Die Steuerordnung regelte die Ermittlung der steuerpflichtigen Vermögen, indem Einkünfte und Vermögenswerte in "Steuerkapital" umgerechnet wurden. Von diesem Steuerkapital musste bei jedem Steuertermin ein bestimmter Promilleanteil abgeführt werden. Der Landtag bestimmte über die Höhe der Abgabe. Für die Adligen galten besondere Regelungen. Sie durften ihr Steuerkapital selbst einschätzen. Die Güter für den privaten Haushalt blieben steuerfrei. Schon 1553 hatte Philipp Verbrauchssteuern auf Bier und andere Alkoholika eingeführt. Eine Ausnahme galt auch hier wieder für Adlige, deren privater Verbrauch ebenfalls steuerfrei blieb.

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Moderne Landvermessung

Einen genauen Überblick über seinen Landbesitz verschaffte sich Philipp, indem er ab 1537 eine modernere Form der Landvermessung einführte. Dies war wichtig, um die Grenzen zu benachbarten Grafschaften genau festzulegen. Staatsdiener steckten dazu mit noch recht einfachen Hilfsmitteln, wie hölzernen Drehzählern, die Gebiete ab. Aber auch innerhalb Hessens wurde das Land neu vermessen. So wurde festgestellt, wer wie viel Land an wen verpachtet hatte und was bei einer bestimmten Größe bezahlt werden musste. In kleinen Rentkammern oder Renthäusern, wie auf dem Marburger Schloss, wurde das Geld dann eingezahlt. Philipp als oberster Lehnsherr strukturierte und vereinfachte damit das Finanzwesen.

Bild: Hessenkarte
Eine der ersten Landkarten Hessens wurde von dem Marburger Professor Dryander vor 1560 gezeichnet und 1579 als Kupferstich gedruckt.
 

Zu Philipps Zeit entstanden auch die ersten Landkarten von Hessen nach modernen topografischen Gesichtspunkten, wenn auch oft mit groben Fehlern. Auch die ersten Ansichten hessischer Haupt- und Residenzstädte fallen in seine Zeit.

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Neue Form des Gerichtswesens

Eine wichtige Errungenschaft Philipps war die Zentralisierung des Gerichtswesens. Die bisher eher willkürlich und teilweise vom Adel praktizierte weltliche Rechtsprechung erhielt einen Rahmen: 1535 führte Philipp die so genannte Halsgerichtsordnung ein, die Form und Ablauf von Gerichtsverhandlungen sowie das Strafmaß festlegte. Auch die 1539 eingeführte Ziegenhainer Zuchtordnung reglementierte nicht nur das Gemeindeleben, sondern zielte auf eine strenge moralisch-sittliche Disziplinierung der Bevölkerung ab. So wurden Hurerei, der übermäßige Genuss von Alkohol und der außereheliche Beischlaf sanktioniert. Die Gemeinde übernahm dabei oft die Funktion der Polizei. Man bestrafte Verbrecher mit Stockhieben, warf sie in den Turm oder stellte sie "an den Pranger". In den Städten übernahmen Stadtdiener oder Stadtwachen die Kontrolle. Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden auch die ersten Zuchthäuser.

Auch die kirchliche Gerichtsbarkeit lag seit 1528 in Philipps Händen. In der Zeit davor führten Vertreter der Mainzer Erzbischöfe Gerichtsverhandlungen in Glaubensfragen durch. Sie setzten auch die Strafgelder fest, die dann in die Kassen des Erzbistums flossen. Mit militärischen Mitteln hatte Philipp den Mainzer Erzbischof gezwungen, die kirchliche Gerichtsbarkeit an ihn abzutreten. Der Landgraf wurde damit auch kirchenrechtlich gestärkt.

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Machtposition ausgebaut

Philipps Neuerungen führten zu einer Form von "gebündelter Bürokratie". Die Förderung des Bildungswesens, die Übertragung kirchlicher Aufgaben auf den Staat, die Einführung eines neues Gesundheits- und Sozialsystem sowie die Sicherung der Grenzen stärkten seine innen- und außenpolitische Stellung.
Durch die neuen bürokratischen Strukturen stieg auch der Schriftverkehr an. Eine systematische Postzustellung gab es aber bisher noch nicht. Briefe und Dokumente wurden im Auftrag des Landgrafen durch Botenreiter transportiert.

Im militärischen Bereich ließ Philipp die Landesfestungen in Kassel, Gießen, Ziegenhain und Rüsselsheim zu modernen Bollwerken ausbauen.

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