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Auswirkung auf die heutige Kirche
Noch heute sind viele Veränderungen, welche die Einführung
der Reformation in Hessen nach sich zog, präsent. Die Neuerungen,
die auf der Homberger Synode von 1526 und in der Ziegenhainer Kirchenordnung
von 1539 festgelegt wurden, bilden in weiten Teilen die Grundlage
des Gemeindelebens in den evangelischen Kirchen in Hessen.
So gilt auch heute noch:
Mitspracherecht für alle Christen
Nicht ein Kirchenführer
allein entscheidet über Glaubensfragen,
sondern Lehrfragen werden gemeinschaftlich und unter Beteiligung
der Gemeinden auf Synoden erörtert. Die wesentlichen Beschlüsse
treffen heute die Landessynoden als oberste Organe der einzelnen
Landeskirchen. Schon Landgraf Philipp war damals überzeugt,
dass in Fragen der Religion alle Christen ein Mitspracherecht und
Urteilsvermögen besitzen.
Gottesdienste in Deutsch statt Latein
Zu Philipps Zeit wurde die
katholische Messe auf Latein abgehalten. Doch für die Reformatoren
war die Bibel, also Gottes Wort, die Richtschnur aller Glaubensfragen.
Jeder sollte es verstehen.
So war es konsequent, den Gottesdienst für alle verständlich
auf Deutsch abzuhalten.
Konfirmation als bewusstes "Ja" zum
Glauben
Die Konfirmation wurde vom Reformator Martin Bucer entwickelt
und in der Ziegenhainer Kirchenordnung 1539 festgeschrieben. Auch
heute bestimmen Elemente der damaligen Konfirmationsliturgie
wie "Erneuerung, Bestä-tigung und Befestigung (konfirmare)
der Taufe" den Konfirmationsgottesdienst. In Hessen wurde
die Konfirmation zum ersten Mal in einer deutschen Landeskirche
eingeführt.
Christen gestalten Gemeindeleben
Zur Zeit Philipps kam der Gedanke
auf, dass die Gemeinden sich weitgehend selbst verwalten. Allerdings
war die Autonomie der
Gemeinden damals noch eingeschränkt. So halfen Gemeindemitglieder,
die man mit den heutigen Kirchenvorstehern vergleichen kann,
dem Pfarrer bei der Seelsorge oder bei der Durchsetzung der Kirchenzuchtordnung.
Sie kontrollierten beispielsweise wer zum Abendmahl gehen durfte
und wer nicht. Die Idee, dass die Gemeinden ihre Pfarrer wählen,
stammt von Martin Luther. Landgraf Philipp setzte diese Neuerung
allerdings noch nicht durch, er berief die Pfarrer selbst.
Nächstenliebe
als Aufgabe der Kirche
Landgraf Philipp, der auch die Funktion eines "Notbischofs" hatte,
machte deutlich, dass die Kirche einen sozialen Auftrag zu erfüllen
hat. Er gründete beispielsweise die vier "Hohen Hospitäler".
Heute findet sich diese Idee nicht nur im Gemeindeleben mit seinen
Besuchsdiensten und Gruppenangeboten wieder, sondern insbesondere
in der Arbeit der Diakonie, die im Laufe der Zeit immer weiter
ausgebaut wurde.
Ausbildung für Pfarrer statt Adelsprivileg
Seit der Reformation
sind in Hessen Pfarrer Akademiker und werden an staatlichen Universitäten
ausgebildet. Landgraf Philipp gründete 1527 in Marburg die
erste evangelische Universität.
Dort wurde unter anderem Theologie gelehrt und die ersten evangelischen
Pfarrer ausgebildet.
Reformation bis heute
Der Prozess der Reformation ist nicht beendet,
sondern setzt sich fort. Die evangelischen Kirchen stellen sich
darum immer wieder
neu den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Schon
bei den Reformatoren hieß es: "Ecclesia semper reformanda
- Immer ist die Kirche zu reformieren".
Das Bekenntnis bleibt
Das Augsburger Bekenntnis aus dem Jahre 1530
gilt noch heute als eine der maßgeblichen theologischen Bekenntnisschriften
der Reformation. Der Grundartikel der geltenden Kirchenordnungen
der beiden hessischen Landeskirchen bezieht sich auf das Bekenntnis.
Er lautet für die EKHN: "Die Evangelische Kirche in
Hessen und Nassau steht in der Einheit der einen heiligen allgemeinen
und apostolischen Kirche Jesu Christi, die überall dort
ist, wo das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente
recht verwaltet werden. Sie bezeugt ihren Glauben gemeinsam mit
der alten Kirche durch die altkirchlichen Bekenntnisse und gemeinsam
mit ihren Vätern durch die Augsburgische Konfession, unbeschadet
der in den einzelnen Gemeinden geltenden lutherischen, reformierten
und unierten Bekenntnisschriften....."
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