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Augsburger Bekenntnis
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Auf
dem Augsburger Reichstag 1530 übergaben Philipp von Hessen
(ganz links) und andere lutherische Fürsten dem Kaiser
das Augsburger Bekenntnis |
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Reformatoren beziehen Position
Kaiser Karl V. hatte auf dem Reichstag
in Speyer 1529 weitere reformatorische Maßnahmen und die
Enteignung von Kirchengut verboten. Er verlangte die Duldung katholischer
Gottesdienste in den reformierten
Gebieten des Reiches und forderte die Protestanten auf, im Jahr
darauf in Augsburg ausführlich die Positionen ihrer Glaubenslehre
darzulegen. Die Lutheraner kamen dieser Aufforderung nach. Auf
dem Reichstag in Augsburg, am 25.
Juni 1530, übergaben Philipp
von Hessen und weitere lutherische Fürsten dem Kaiser das
Augsburger Bekenntnis. Philipp Melanchthon hatte diese Schrift
eigens für den Reichstag verfasst. Es ist eine der wichtigsten
Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche und für viele
Landeskirchen die bis heute gültige
Bekenntnisgrundlage.
In den meisten evangelischen Gesangbüchern lässt sie sich im
Anhang nachlesen. Noch heute werden alle evangelischen Pfarrer,
auch in Hessen, bei
ihrer
Ordination
darauf
verpflichtet.
Das
Augsburger
Bekenntnis
besteht aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin
Luthers darlegen. Die restlichen Artikel befassen sich mit der
von den Reformatoren angeprangerten Glaubenspraxis der katholischen
Kirche, wie dem Zölibat, den Fastengeboten oder dem Mönchsgelübde.
Da
sich die Reformatoren im Vorfeld des Augsburger Reichstages nicht
auf eine gemeinsame Basis einigen konnten, legen Zwingli und
einige oberdeutsche Städte unter der Führung Straßburgs
eigene Bekenntnisschriften vor – Zwingli die „Ratio
fidei“, Straßburg, Memmingen, Lindau und Konstanz die „Confessio
Tetrapolitana“. Die katholische Seite antwortete
hierauf mit einer Gegenschrift, der so genannten "Confutatio".
Kaiser weist Bekenntnis zurück
Der Kaiser und die katholische
Reichstagsmehrheit erklärten
die Argumente der Protestanten kurzerhand für widerlegt und
wiesen weitere Forderungen nach Eigenständigkeit zurück.
Gleichzeitig bestätigte der Kaiser das
Wormser Edikt aus dem
Jahr 1521, das Luthers Lehre ächtete. Es verbot den Druck,
Kauf und die Lektüre seiner Schriften, erklärte Luther
für rechtlos und verfügte die Verfolgung seiner Anhänger.
Weil der Kaiser jedoch Truppen- und Geldhilfe der Protestanten
für die Verteidigung gegen die Türken brauchte, schied
eine militärische Umsetzung dieser Maßnahmen gegen die
Protestanten vorerst aus.
Die Zurückweisung ihres Glaubensbekenntnisses bestärkte
die lutherisch-reformierten Länder und Städte in ihrem
Bestreben ein eigenständiges politisches und militärisches
Bündnis gegen den Kaiser zu gründen. Unter der Federführung
Philipps wurde 1531 zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen
der Schmalkaldische Bund gegründet. |