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Hessen wird evangelisch
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Der
Theologie-professor Adam Krafft gilt als der "Reformator
Hessens" |
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"Euer fürstliche Gnaden soll unser Papst und Kaiser
sein" bat 1523 die hessische Gemeinde Balhorn in einem Schreiben
an Landgraf Philipp. Die Balhorner waren unzufrieden mit ihrem
neuen Pfarrer und hatten vergeblich den zuständigen Abt um
einen neuen Geistlichen gebeten. Nun sollte Landgraf Philipp die
Pfarrstelle neu besetzen.
Die Bitte der Balhorner mutet heute ungewöhnlich
an, kaum jemand würde vom hessischen Ministerpräsidenten
verlangen, zugleich auch als Kirchenführer zu handeln. Einen
Grund für
diese Denkweise legte Martin Luther 1520 mit seiner Schrift "An
den christlichen Adel deutscher Nation". Darin stellt er
fest, dass die katholische Kirche, beziehungsweise der Papst, nicht
zu einer Reform fähig seien. Deshalb sollten die Fürsten
die Reformation vorantreiben. Als getaufte Christen seien sie dazu
in der Lage.
Nachdem Philipp sich zu der Lehre Martin Luthers bekannt
hatte, reagierte er auf die Wünsche der Balhorner und anderer
hessischer Gemeinden. Er bestimmte seinen Hofprediger Adam Krafft
1525 zu
seinem "Visitor", der im Namen des Landgrafen die Gemeindepfarrer
einsetzte und ihre Arbeit kontrollierte. Philipp wurde damit zum
"Notbischof" der
evangelischen Landeskirche in Hessen.
Landgraf Philipp gründet die protestantische Landeskirche
in Hessen
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Die
Synode in Homberg gilt als der Gründungstag der
hessischen Landeskirche. Das Reformationsfenster der Homberger
Stadtkirche zeigt die vier Reformatoren: Luther, Melanchthon,
Zwingli und Calvin |
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Die Wendepunkte für die Glaubenspraxis der hessischen Bevölkerung
gegenüber dem Reich brachte der Reichstag in Speyer 1526.
Er beschloss, angesichts der Türkengefahr, die Religionsfrage bis
zu einem Konzil zu vertagen. Bis dahin soll es jedem Fürsten
erlaubt sein, nach seinem Gewissen zu handeln. Philipp
der Großmütige ergriff diese Chance. Er rief im Oktober 1526 in Homberg
eine Landessynode ein.
Die Versammlung gilt als der Gründungstag der hessischen
Landeskirche.
Während der Synode stellte der
südfranzösische Franziskanermönch Franz Lambert
von Avignon Thesen zur Durchführung der
Reformation in Hessen vor.
Da er die
deutsche Sprache nicht beherrschte, trug Adam Krafft den geladenen
Ständen das neue Kirchenprogramm vor. Die Stände setzten
sich aus der katholischen Geistlichkeit, dem Klerus, sowie aus
der Ritterschaft und Vertretern der Städte zusammen. Die Anwesenden
stimmten ihm mit Ausnahme zweier Kritiker zu. Im Anschluss an die
Synode wurden die Beschlüsse in der Schrift "Reformatio
Ecclesiarum Hassiae" (Reformation der Kirche Hessens) zusammengefasst.
Diese sah einen Kirchenaufbau auf der Grundlage selbständiger
Gemeinden vor. Das Werk orientierte sich an den Vorstellungen
der Schweizer und Oberdeutschen Reformatoren. Der vom Landgrafen
um
Rat gefragte Martin Luther verwarf diese Kirchenordnung jedoch
als einen "Hauffen Gesetze". Er empfahl dem Landgrafen,
die Reformation als lebendigen Prozess zu gestalten und dazu geeignete,
dem Evangelium verpflichtete Prediger zu bestellen.
Deshalb übernahm Philipp
von Hessen das kursächsische
Modell der landesherrlichen "Visitation". Damit hatte
das letzte Wort in Glaubensangelegenheiten nicht mehr der Papst
im fernen Rom, sondern Landgraf Philipp. Der Wunsch der Balhorner
hatte sich somit erfüllt.
Durch Visitationsreisen lässt Philipp die reformatorische
Bewegung durchsetzen
Viele Pfarrer und Gemeinden standen der Reformationsbewegung
unsicher gegenüber. Es herrschten noch viele Missstände.
Pfarrer waren schlecht ausgebildet oder verschwendeten Kirchengelder.
Landgraf
Philipp setzte Visitatoren ein, die durch Hessen reisten und
den Zustand der Gemeinden überprüften.
Sie kontrollierten die Verbreitung der protestantischen Lehre,
die Verwaltung der Sakramente, wie Taufe und Abendmahl,
sowie den
Lebenswandel
der
Pfarrer. Außerdem regelten sie die finanziellen Angelegenheiten
der Pfarreinkünfte, der Baulasten und Schulen. Die Visitatoren
verzeichneten auch das Kirchengut, entließen untaugliche
Pfarrer und regelten die Versorgung für "altgläubige" katholische
Geistliche, die vom Dienst enthoben wurden. Der erste
"Visitator", der die hessische Bevölkerung reformierte,
war Adam Krafft. 1531 bekam er Verstärkung: Mehrere Superintendenten
wurden berufen und übernahmen die Aufsicht über die Pfarrer
eines Bezirks.
Das religiöse Leben der hessischen Bewohner ändert
sich
- Niemand wurde wegen seines Glaubens getötet
Der zum protestantischen Glauben übergetretene Landgraf
schrieb die Konfession seiner Untertanen vor. Wer dennoch nicht
der evangelischen Glaubensrichtung oder einer anderen Religion
angehörte,
konnte dies ohne Gefahr für
sein Leben tun. Die jüdische Bevölkerung tolerierte
Philipp in Hessen, auch die Täufer ließ er am Leben,
verwies sie aber des Landes. Landgraf Philipp lehnte es im Gegensatz
zu
anderen Herrschern ab, einen Menschen wegen seines Glaubens zu
töten.
- Der Papst verlor an Bedeutung für die
Gläubigen
Die reformierten Christen waren nicht mehr
darauf angewiesen, was der Papst in Glaubensangelegenheiten
sagte. Sie konnten
die Bibel, die nun in die deutsche Sprache übersetzt wurde,
selbst lesen und sich ihr eigenes Bild machen.
- Gottesdienstbesucher konnten die Predigt verstehen
Im Gottesdienst sprach der
Pfarrer deutsch und nicht mehr lateinisch, so dass die Besucher
die Predigt auch verstehen konnten. Während
des Abendmahls erhielten alle Gläubigen den Abendmahlskelch,
nicht nur der Pfarrer.
Allerdings lief der Gottesdienst in den hessischen Dörfern
und Städten unterschiedlich ab. Die Pfarrer richteten sich
dabei nach verschiedenen Gottesdienst-Ordnungen. Philipp erlaubte
die unterschiedlichen evangelischen Strömungen in seinem Land,
die sächsische um Luther und Melanchthon sowie die Schweizer
und Oberdeutsche um Martin Bucer und Huldrych Zwingli. Philipp
versuchte, sie zu vereinigen und hegte lange die Hoffnung, dass
es zu einer Verständigung komme.
- Kein Geld mehr für erhoffte Sünden-Vergebung
Die evangelischen Hessen
zahlten keine Ablassbriefe mehr, um sich von ihren Sünden
und ihrer Schuld freizukaufen. Sie konnten nun allein durch
ihren Glauben die Gnade Gottes erlangen.
- Geistliche dürfen heiraten, die Klöster
werden verlassen
Mönche und Nonnen durften
ihre Klöster verlassen und
konnten heiraten.
- Geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen
Die geistliche Gerichtsbarkeit, die bisher beim
Erzbischof von Mainz lag, fiel 1528 an Philipp. Daher durfte
kein Hesse mehr vor
einem fremden Gericht verklagt werden.
Evangelische Glaubenspraxis etabliert sich in Hessen
Auf dem Reichstag
in Speyer 1529 verurteilten die katholischen Stände die reformatorischen
Veränderungen in Hessen
und anderen evangelischen Fürstentümern. Fünf
Fürsten und 14 Städte protestierten dagegen. Seit diesem
Widerspruch gegen die Einmischung in religiöse Fragen werden
evangelische Gläubige auch als "Protestanten" bezeichnet.
Wegen der Verurteilung der reformatorischen
Bewegung war der hessische Landgraf gewarnt, so dass
er sich vermehrt auf Maßnahmen
zur Verteidigung konzentrierte. Allein konnte sich Philipp
allerdings nicht gegen die katholische Übermacht behaupten,
deshalb schloss er sich am 27. Februar 1531 mit anderen evangelischen
Fürsten zum "Schmalkaldischen Bund" zusammen.
Es herrschte daraufhin 15 Jahre lang Frieden zwischen den beiden
Konfessionen. In dieser Zeit festigte sich die evangelische
Glaubenspraxis in Hessen.
Kaiserliche Truppen zerstören hessische Festungen
Nachdem der Schmalkaldische Bund infolge von Philipps Doppelehe
geschwächt wurde,
begann 1546 der Kaiser den Krieg gegen den
Bund, den Landgraf Philipp und seine Verbündeten verloren.
Die kaiserlichen Truppen zerstörten die landgräflichen
Festungen in Rüsselsheim, Gießen und Kassel. Nur die
Festung Ziegenhain besetzten sie nicht. Dies verdankten die Ziegenhainer
und der Landgraf dem Kommandanten Heinz von Lüder. Er weigerte
sich nach dem Ende des Krieges, die Festung zu übergeben,
obwohl der Kaiser diese dem Landgrafen bereits abgepresst hatte.
Anekdote "In
Ketten aufgehängt"
Evangelische Hessen bleiben standhaft
Landgraf Philipp, der sich
in Halle dem Kaiser unterwarf, wurde aus Hessen verschleppt und
für fünf Jahre in den Niederlanden
gefangen gehalten. Doch trotz Abwesenheit Philipps blieb der
evangelische Glaube in Hessen verwurzelt. Dies zeigte sich, als
der Kaiser eine Art "religiöse Zwischenlösung"
einführen
wollte. Die katholischen Zeremonien sollten dadurch wieder verbreitet
werden, wobei aber vorübergehend wenige evangelische Neuerungen
wie der Laienkelch und die Priesterehe geduldet wurden. Der Landgraf
stimmte dieser vorläufigen Regelung, dem "Interim" zu,
da er hoffte, bald aus der Gefangenschaft zu entkommen. Diese
"religiöse
Zwischenlösung" konnte allerdings bei seiner Familie
und der hessischen Bevölkerung nicht durchgesetzt werden.
Seine erste Frau, Landgräfin Christine, war "dem zugerichten
Interim alwege so spinnenfeind und zu wider ..." In seinem
Sohn Wilhelm, der während der Gefangenschaft die Regentschaft übernahm,
regte sich ebenfalls Widerstand. Er berief sich auf seine Konfirmation.
Die
vom Kaiser eingesetzte Regierung sandte dennoch zwei Kommissionen
durch das Land, um die Gemeinden zum Gehorsam zu bewegen – doch
vergeblich. Das Volk und die Geistlichen blieben standhaft. Philipp
ordnete immerhin an, dass die Geistlichen, die sich weigerten das
Interim anzunehmen, auf seine Kosten bezahlt wurden. Im August
1549 wandte er sich schließlich selbst von dieser "religiösen
Zwischenlösung" ab.
Nach seiner Befreiung bemühte sich der Landgraf in den letzten
15 Jahren seines Lebens,
zwischen den verschiedenen evangelischen Bekenntnissen zu vermitteln.
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