Hessen wird evangelisch

Landgraf Philipp gründet die evangelische Landeskirche in Hessen
Durch Visitationsreisen setzt Philipp die reformatorische Bewegung durch
Das religiöse Leben der hessischen Bewohner ändert sich
Evangelische Glaubenspraxis etabliert sich in Hessen
Kaiserliche Truppen zerstören hessische Festungen
Evangelische Hessen bleiben standhaft

 

Bild: Adamus Crato Fuldensis
Der Theologie-professor Adam Krafft gilt als der "Reformator Hessens"
 

"Euer fürstliche Gnaden soll unser Papst und Kaiser sein" bat 1523 die hessische Gemeinde Balhorn in einem Schreiben an Landgraf Philipp. Die Balhorner waren unzufrieden mit ihrem neuen Pfarrer und hatten vergeblich den zuständigen Abt um einen neuen Geistlichen gebeten. Nun sollte Landgraf Philipp die Pfarrstelle neu besetzen.

Die Bitte der Balhorner mutet heute ungewöhnlich an, kaum jemand würde vom hessischen Ministerpräsidenten verlangen, zugleich auch als Kirchenführer zu handeln. Einen Grund für diese Denkweise legte Martin Luther 1520 mit seiner Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation". Darin stellt er fest, dass die katholische Kirche, beziehungsweise der Papst, nicht zu einer Reform fähig seien. Deshalb sollten die Fürsten die Reformation vorantreiben. Als getaufte Christen seien sie dazu in der Lage.

Nachdem Philipp sich zu der Lehre Martin Luthers bekannt hatte, reagierte er auf die Wünsche der Balhorner und anderer hessischer Gemeinden. Er bestimmte seinen Hofprediger Adam Krafft 1525 zu seinem "Visitor", der im Namen des Landgrafen die Gemeindepfarrer einsetzte und ihre Arbeit kontrollierte. Philipp wurde damit zum "Notbischof" der evangelischen Landeskirche in Hessen.

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Landgraf Philipp gründet die protestantische Landeskirche in Hessen

Bild: Fenster der Homberger Stadtkirche
Die Synode in Homberg gilt als der Gründungstag der hessischen Landeskirche. Das Reformationsfenster der Homberger Stadtkirche zeigt die vier Reformatoren: Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin
 

Die Wendepunkte für die Glaubenspraxis der hessischen Bevölkerung gegenüber dem Reich brachte der Reichstag in Speyer 1526. Er beschloss, angesichts der Türkengefahr, die Religionsfrage bis zu einem Konzil zu vertagen. Bis dahin soll es jedem Fürsten erlaubt sein, nach seinem Gewissen zu handeln. Philipp der Großmütige ergriff diese Chance. Er rief im Oktober 1526 in Homberg eine Landessynode ein. Die Versammlung gilt als der Gründungstag der hessischen Landeskirche.

Während der Synode stellte der südfranzösische Franziskanermönch Franz Lambert von Avignon Thesen zur Durchführung der Reformation in Hessen vor. Da er die deutsche Sprache nicht beherrschte, trug Adam Krafft den geladenen Ständen das neue Kirchenprogramm vor. Die Stände setzten sich aus der katholischen Geistlichkeit, dem Klerus, sowie aus der Ritterschaft und Vertretern der Städte zusammen. Die Anwesenden stimmten ihm mit Ausnahme zweier Kritiker zu. Im Anschluss an die Synode wurden die Beschlüsse in der Schrift "Reformatio Ecclesiarum Hassiae" (Reformation der Kirche Hessens) zusammengefasst. Diese sah einen Kirchenaufbau auf der Grundlage selbständiger Gemeinden vor. Das Werk orientierte sich an den Vorstellungen der Schweizer und Oberdeutschen Reformatoren. Der vom Landgrafen um Rat gefragte Martin Luther verwarf diese Kirchenordnung jedoch als einen "Hauffen Gesetze". Er empfahl dem Landgrafen, die Reformation als lebendigen Prozess zu gestalten und dazu geeignete, dem Evangelium verpflichtete Prediger zu bestellen.

Deshalb übernahm Philipp von Hessen das kursächsische Modell der landesherrlichen "Visitation". Damit hatte das letzte Wort in Glaubensangelegenheiten nicht mehr der Papst im fernen Rom, sondern Landgraf Philipp. Der Wunsch der Balhorner hatte sich somit erfüllt.

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Durch Visitationsreisen lässt Philipp die reformatorische Bewegung durchsetzen

Viele Pfarrer und Gemeinden standen der Reformationsbewegung unsicher gegenüber. Es herrschten noch viele Missstände. Pfarrer waren schlecht ausgebildet oder verschwendeten Kirchengelder. Landgraf Philipp setzte Visitatoren ein, die durch Hessen reisten und den Zustand der Gemeinden überprüften. Sie kontrollierten die Verbreitung der protestantischen Lehre, die Verwaltung der Sakramente, wie Taufe und Abendmahl, sowie den Lebenswandel der Pfarrer. Außerdem regelten sie die finanziellen Angelegenheiten der Pfarreinkünfte, der Baulasten und Schulen. Die Visitatoren verzeichneten auch das Kirchengut, entließen untaugliche Pfarrer und regelten die Versorgung für "altgläubige" katholische Geistliche, die vom Dienst enthoben wurden. Der erste "Visitator", der die hessische Bevölkerung reformierte, war Adam Krafft. 1531 bekam er Verstärkung: Mehrere Superintendenten wurden berufen und übernahmen die Aufsicht über die Pfarrer eines Bezirks.

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Das religiöse Leben der hessischen Bewohner ändert sich

  • Niemand wurde wegen seines Glaubens getötet
    Der zum protestantischen Glauben übergetretene Landgraf schrieb die Konfession seiner Untertanen vor. Wer dennoch nicht der evangelischen Glaubensrichtung oder einer anderen Religion angehörte, konnte dies ohne Gefahr für sein Leben tun. Die jüdische Bevölkerung tolerierte Philipp in Hessen, auch die Täufer ließ er am Leben, verwies sie aber des Landes. Landgraf Philipp lehnte es im Gegensatz zu anderen Herrschern ab, einen Menschen wegen seines Glaubens zu töten.
  • Der Papst verlor an Bedeutung für die Gläubigen
    Die reformierten Christen waren nicht mehr darauf angewiesen, was der Papst in Glaubensangelegenheiten sagte. Sie konnten die Bibel, die nun in die deutsche Sprache übersetzt wurde, selbst lesen und sich ihr eigenes Bild machen.
  • Gottesdienstbesucher konnten die Predigt verstehen
    Im Gottesdienst sprach der Pfarrer deutsch und nicht mehr lateinisch, so dass die Besucher die Predigt auch verstehen konnten. Während des Abendmahls erhielten alle Gläubigen den Abendmahlskelch, nicht nur der Pfarrer.
    Allerdings lief der Gottesdienst in den hessischen Dörfern und Städten unterschiedlich ab. Die Pfarrer richteten sich dabei nach verschiedenen Gottesdienst-Ordnungen. Philipp erlaubte die unterschiedlichen evangelischen Strömungen in seinem Land, die sächsische um Luther und Melanchthon sowie die Schweizer und Oberdeutsche um Martin Bucer und Huldrych Zwingli. Philipp versuchte, sie zu vereinigen und hegte lange die Hoffnung, dass es zu einer Verständigung komme.
  • Kein Geld mehr für erhoffte Sünden-Vergebung
    Die evangelischen Hessen zahlten keine Ablassbriefe mehr, um sich von ihren Sünden und ihrer Schuld freizukaufen. Sie konnten nun allein durch ihren Glauben die Gnade Gottes erlangen.
  • Geistliche dürfen heiraten, die Klöster werden verlassen
    Mönche und Nonnen durften ihre Klöster verlassen und konnten heiraten.
  • Geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen
    Die geistliche Gerichtsbarkeit, die bisher beim Erzbischof von Mainz lag, fiel 1528 an Philipp. Daher durfte kein Hesse mehr vor einem fremden Gericht verklagt werden.

 

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Evangelische Glaubenspraxis etabliert sich in Hessen

Auf dem Reichstag in Speyer 1529 verurteilten die katholischen Stände die reformatorischen Veränderungen in Hessen und anderen evangelischen Fürstentümern. Fünf Fürsten und 14 Städte protestierten dagegen. Seit diesem Widerspruch gegen die Einmischung in religiöse Fragen werden evangelische Gläubige auch als "Protestanten" bezeichnet. Wegen der Verurteilung der reformatorischen Bewegung war der hessische Landgraf gewarnt, so dass er sich vermehrt auf Maßnahmen zur Verteidigung konzentrierte. Allein konnte sich Philipp allerdings nicht gegen die katholische Übermacht behaupten, deshalb schloss er sich am 27. Februar 1531 mit anderen evangelischen Fürsten zum "Schmalkaldischen Bund" zusammen. Es herrschte daraufhin 15 Jahre lang Frieden zwischen den beiden Konfessionen. In dieser Zeit festigte sich die evangelische Glaubenspraxis in Hessen.

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Kaiserliche Truppen zerstören hessische Festungen

Nachdem der Schmalkaldische Bund infolge von Philipps Doppelehe geschwächt wurde, begann 1546 der Kaiser den Krieg gegen den Bund, den Landgraf Philipp und seine Verbündeten verloren. Die kaiserlichen Truppen zerstörten die landgräflichen Festungen in Rüsselsheim, Gießen und Kassel. Nur die Festung Ziegenhain besetzten sie nicht. Dies verdankten die Ziegenhainer und der Landgraf dem Kommandanten Heinz von Lüder. Er weigerte sich nach dem Ende des Krieges, die Festung zu übergeben, obwohl der Kaiser diese dem Landgrafen bereits abgepresst hatte.

Anekdote "In Ketten aufgehängt"

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Evangelische Hessen bleiben standhaft

Landgraf Philipp, der sich in Halle dem Kaiser unterwarf, wurde aus Hessen verschleppt und für fünf Jahre in den Niederlanden gefangen gehalten. Doch trotz Abwesenheit Philipps blieb der evangelische Glaube in Hessen verwurzelt. Dies zeigte sich, als der Kaiser eine Art "religiöse Zwischenlösung" einführen wollte. Die katholischen Zeremonien sollten dadurch wieder verbreitet werden, wobei aber vorübergehend wenige evangelische Neuerungen wie der Laienkelch und die Priesterehe geduldet wurden. Der Landgraf stimmte dieser vorläufigen Regelung, dem "Interim" zu, da er hoffte, bald aus der Gefangenschaft zu entkommen. Diese "religiöse Zwischenlösung" konnte allerdings bei seiner Familie und der hessischen Bevölkerung nicht durchgesetzt werden. Seine erste Frau, Landgräfin Christine, war "dem zugerichten Interim alwege so spinnenfeind und zu wider ..." In seinem Sohn Wilhelm, der während der Gefangenschaft die Regentschaft übernahm, regte sich ebenfalls Widerstand. Er berief sich auf seine Konfirmation.

Die vom Kaiser eingesetzte Regierung sandte dennoch zwei Kommissionen durch das Land, um die Gemeinden zum Gehorsam zu bewegen – doch vergeblich. Das Volk und die Geistlichen blieben standhaft. Philipp ordnete immerhin an, dass die Geistlichen, die sich weigerten das Interim anzunehmen, auf seine Kosten bezahlt wurden. Im August 1549 wandte er sich schließlich selbst von dieser "religiösen Zwischenlösung" ab.

Nach seiner Befreiung bemühte sich der Landgraf in den letzten 15 Jahren seines Lebens, zwischen den verschiedenen evangelischen Bekenntnissen zu vermitteln.

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