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Philipps Erbe
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Philipps ältester
Sohn Wilhelm IV. |
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Philipp der Großmütige führte eine Doppelehe.
Mit seinen beiden Frauen hatte er insgesamt 19 Kinder. Mit Christine
von Sachsen, seiner ersten Frau, besaß er zehn Kinder. Mit
Margarethe von der Saale zeugte er neun Kinder.
Die Töchter
verheiratete man in andere fürstliche Häuser
und knüpfte so politische Bündnisse und verbreitete die
Idee der Reformation weiter.
| Philipps Kinder mit seinen zwei Frauen: |
| Christine, geheiratet 1523 |
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Margarethe, geheiratet 1540 |
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| Agnes, geboren 1526, vermählt 1541 mit Herzog
(später Kurfürst) Moritz von Sachsen |
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Philipp, geboren 1541,
gestorben 1569 |
| Anna, geboren 1529, vermählt 1545 mit Herzog
Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken |
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Hermann, geboren 1542,
gestorben 1568 |
| Wilhelm, geboren 1532, vermählt 1566 mit
Sabina von Württemberg |
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Christoffel Ernst, geboren 1543, gestorben 1603 (nach 30
Jahren Haft in Ziegenhain) |
| Philipp Ludwig, geboren 1534, gestorben 1535 |
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Margarethe, geboren 1544, vermählt 1567 mit Hans Graf
zu Eberstein |
| Barbara, geboren 1536, vermählt 1555 mit
Herzog Georg von Württemberg |
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Albrecht, geboren 1546,
gestorben
1569 |
| Ludwig, geboren 1537, vermählt 1563 mit
Hedwig von Württemberg |
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Philipp Conrad, geboren 1547,
gestorben
1569 |
| Elisabeth, geboren 1539, vermählt 1560 mit
Herzog (später Kurfürst) Ludwig von der Pfalz |
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Moritz, geboren 1553,
gestorben
1575 |
| Philipp, geboren 1541, vermählt 1569 mit
Anna-Elisabeth von Pfalz-Simmern |
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Ernst, geboren 1554,
gestorben
1570 |
| Christine, geboren 1543, vermählt 1564 mit
Herzog Adolph von Schleswig-Holstein |
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Anna, geboren 1557,
gestorben 1558 |
| Georg, geboren 1547, vermählt 1572 mit Magdalena
Gräfin zur Lippe |
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Der ursprüngliche Plan
Philipp war ein erfolgreicher Politiker.
Unter seiner Herrschaft wurde Hessen eine ernst zu nehmende Größe
im Reich. Hessen erstreckte sich von der Weser bis zum
Neckar. Die Verwaltung
und Gerichtsbarkeit aber auch die Kirchenleitung wurde im Zuge der
Reformation gut organisiert. Hessen hätte politisch wie kirchlich
ein wichtiges Land bleiben können, doch wurde die Doppelehe
Philipp zum Verhängnis.
Ursprünglich wollte der Landgraf
nach seinem Tode die Herrschaft über
sein Land ungeteilt an seinen ältesten Sohn Wilhelm
weitergeben und seine drei jüngeren Söhne mit Geld abfinden.
In ihm, dem späteren Wilhelm IV., genannt
der Weise, sah Philipp einen geeigneten Nachfolger.
Die Notlösung – um des lieben Friedens willen
Seine
zweite Frau, Margarethe von der Saale, wollte jedoch auch die Versorgung
ihrer Söhne geregelt wissen und erreichte,
dass kleine Gebiete für diese abgetrennt wurden. So musste
Philipp in seinem Testament seine sieben Söhne aus zweiter
Ehe mit kleinen Gebietsteilen versehen. Sie wurden die Grafen
von Dietz.
Dies war ein großer Erfolg für Margarethe,
stellte aber eine Gefahr für die Einheit Hessens dar, denn
der Landgraf konnte nun auch die drei jüngeren Söhne
aus der ersten Ehe nicht übergehen. 1562 setzte Philipp
sein letztes Testament auf, worin er verfügte, dass alle
vier Söhne aus erster
Ehe: Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg zunächst die Landgrafschaft
Hessen gemeinsam regieren sollten.
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Unter
den vier Söhnen aus Philipps erster Ehe wurde Hessen aufgeteilt |
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Er verfügte weiterhin, dass bei Unstimmigkeiten, die Landgrafschaft
in vier Gebiete aufgeteilt würde.
Wilhelm sollte Hessen-Kassel bekommen, Ludwig Hessen-Marburg, Philipp
Hessen-Rheinfels und Georg
Hessen-Darmstadt. Gemeinsam sollten sie auf jeden Fall die Universität
in Marburg, das Samtarchiv in Ziegenhain und einige weitere hessische
Einrichtungen verwalten.
Das Scheitern des Kompromisses
Philipp starb am 31. März 1567.
Zunächst regierten die
vier Söhne aus der Hauptehe gemeinsam in Hessen. Als dieser
Versuch scheiterte, kommt es zur Aufteilung des Landes. Das Testament
von Vater Philipp diente als Rechtsgrundlage. Darüber hinaus
wurden mehrere Verträge abgeschlossen, die zahlreiche Einzelfragen
regelten. Wie werden die Schulden verteilt? Wie die Landessteuern,
die Wertsachen in den Schlössern, die Geschütze? In einer
Sache waren sich die vier Brüder jedoch einig: Alle
Landesteile sollten evangelisch bleiben und die Synoden der Kirche
gesamthessisch abgehalten werden.
Die Söhne ahnten aber wohl damals bereits, dass sie das Erbe
des Vaters nicht als Einheit erhalten konnten. So äußerte
sich Georg, der jüngste Sohn Philipps und Landgraf von Hessen-Darmstadt:
"... und wenn man alle vier Brüder zusammenschmelzen
würde,
würde es nicht einen halben Vater Philipp geben."
Weil zwei Söhne jedoch kinderlos blieben, bildeten sich auf
Dauer nicht vier, sondern zwei hessische Gebiete.
Die Landgrafschaft Hessen-Kassel wird 1803 Kurfürstentum und bestand
bis 1866, als
es von Preußen annektiert wurde. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
wurde 1806 Großherzogtum und 1918 Republik mit dem Namen "Volksstaat
Hessen". Beide gingen Ende 1945 in dem neuen Land Hessen auf.
Die
sieben Söhne
aus der zweiten Ehe erhielten gemeinsam einige Gebiete im Vogelsberg,
in der Wetterau und südlich des Mains.
Weil sie alle unverheiratet starben, fielen ihre Gebiete an die
Haupterben zurück.
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