Philipps Erbe

Philipps Kinder mit seinen zwei Frauen
Der ursprüngliche Plan
Die Notlösung - um des lieben Friedens willen
Das Scheitern des Kompromisses


Philipps ältester Sohn Wilhelm IV.
 

Philipp der Großmütige führte eine Doppelehe. Mit seinen beiden Frauen hatte er insgesamt 19 Kinder. Mit Christine von Sachsen, seiner ersten Frau, besaß er zehn Kinder. Mit Margarethe von der Saale zeugte er neun Kinder.

Die Töchter verheiratete man in andere fürstliche Häuser und knüpfte so politische Bündnisse und verbreitete die Idee der Reformation weiter.

Philipps Kinder mit seinen zwei Frauen:
Christine, geheiratet 1523   Margarethe, geheiratet 1540
Agnes, geboren 1526, vermählt 1541 mit Herzog (später Kurfürst) Moritz von Sachsen   Philipp, geboren 1541,
gestorben 1569
Anna, geboren 1529, vermählt 1545 mit Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken   Hermann, geboren 1542,
gestorben 1568
Wilhelm, geboren 1532, vermählt 1566 mit Sabina von Württemberg   Christoffel Ernst, geboren 1543, gestorben 1603 (nach 30 Jahren Haft in Ziegenhain)
Philipp Ludwig, geboren 1534, gestorben 1535   Margarethe, geboren 1544, vermählt 1567 mit Hans Graf zu Eberstein
Barbara, geboren 1536, vermählt 1555 mit Herzog Georg von Württemberg   Albrecht, geboren 1546,
gestorben 1569
Ludwig, geboren 1537, vermählt 1563 mit Hedwig von Württemberg   Philipp Conrad, geboren 1547,
gestorben 1569
Elisabeth, geboren 1539, vermählt 1560 mit Herzog (später Kurfürst) Ludwig von der Pfalz   Moritz, geboren 1553,
gestorben 1575
Philipp, geboren 1541, vermählt 1569 mit Anna-Elisabeth von Pfalz-Simmern   Ernst, geboren 1554,
gestorben 1570
Christine, geboren 1543, vermählt 1564 mit Herzog Adolph von Schleswig-Holstein   Anna, geboren 1557,
gestorben 1558
Georg, geboren 1547, vermählt 1572 mit Magdalena Gräfin zur Lippe    

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Der ursprüngliche Plan

Philipp war ein erfolgreicher Politiker. Unter seiner Herrschaft wurde Hessen eine ernst zu nehmende Größe im Reich. Hessen erstreckte sich von der Weser bis zum Neckar. Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit aber auch die Kirchenleitung wurde im Zuge der Reformation gut organisiert. Hessen hätte politisch wie kirchlich ein wichtiges Land bleiben können, doch wurde die Doppelehe Philipp zum Verhängnis.

Ursprünglich wollte der Landgraf nach seinem Tode die Herrschaft über sein Land ungeteilt an seinen ältesten Sohn Wilhelm weitergeben und seine drei jüngeren Söhne mit Geld abfinden. In ihm, dem späteren Wilhelm IV., genannt der Weise, sah Philipp einen geeigneten Nachfolger.

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Die Notlösung – um des lieben Friedens willen

Seine zweite Frau, Margarethe von der Saale, wollte jedoch auch die Versorgung ihrer Söhne geregelt wissen und erreichte, dass kleine Gebiete für diese abgetrennt wurden. So musste Philipp in seinem Testament seine sieben Söhne aus zweiter Ehe mit kleinen Gebietsteilen versehen. Sie wurden die Grafen von Dietz.

Dies war ein großer Erfolg für Margarethe, stellte aber eine Gefahr für die Einheit Hessens dar, denn der Landgraf konnte nun auch die drei jüngeren Söhne aus der ersten Ehe nicht übergehen. 1562 setzte Philipp sein letztes Testament auf, worin er verfügte, dass alle vier Söhne aus erster Ehe: Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg zunächst die Landgrafschaft Hessen gemeinsam regieren sollten.

Unter den vier Söhnen aus Philipps erster Ehe wurde Hessen aufgeteilt
 

Er verfügte weiterhin, dass bei Unstimmigkeiten, die Landgrafschaft in vier Gebiete aufgeteilt würde. Wilhelm sollte Hessen-Kassel bekommen, Ludwig Hessen-Marburg, Philipp Hessen-Rheinfels und Georg Hessen-Darmstadt. Gemeinsam sollten sie auf jeden Fall die Universität in Marburg, das Samtarchiv in Ziegenhain und einige weitere hessische Einrichtungen verwalten.

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Das Scheitern des Kompromisses

Philipp starb am 31. März 1567. Zunächst regierten die vier Söhne aus der Hauptehe gemeinsam in Hessen. Als dieser Versuch scheiterte, kommt es zur Aufteilung des Landes. Das Testament von Vater Philipp diente als Rechtsgrundlage. Darüber hinaus wurden mehrere Verträge abgeschlossen, die zahlreiche Einzelfragen regelten. Wie werden die Schulden verteilt? Wie die Landessteuern, die Wertsachen in den Schlössern, die Geschütze? In einer Sache waren sich die vier Brüder jedoch einig: Alle Landesteile sollten evangelisch bleiben und die Synoden der Kirche gesamthessisch abgehalten werden.

Die Söhne ahnten aber wohl damals bereits, dass sie das Erbe des Vaters nicht als Einheit erhalten konnten. So äußerte sich Georg, der jüngste Sohn Philipps und Landgraf von Hessen-Darmstadt: "... und wenn man alle vier Brüder zusammenschmelzen würde, würde es nicht einen halben Vater Philipp geben."

Weil zwei Söhne jedoch kinderlos blieben, bildeten sich auf Dauer nicht vier, sondern zwei hessische Gebiete. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel wird 1803 Kurfürstentum und bestand bis 1866, als es von Preußen annektiert wurde. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde 1806 Großherzogtum und 1918 Republik mit dem Namen "Volksstaat Hessen". Beide gingen Ende 1945 in dem neuen Land Hessen auf.

Die sieben Söhne aus der zweiten Ehe erhielten gemeinsam einige Gebiete im Vogelsberg, in der Wetterau und südlich des Mains. Weil sie alle unverheiratet starben, fielen ihre Gebiete an die Haupterben zurück.

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